120-Liter-Behälter für Speisereste
Behältergröße (ca. B x H x T)
- Gestellung gewaschener und desinfizierter Leerbehälter bei jedem Austausch
- Frei wählbarer Leerungsturnus
- Behälter werden mietfrei gestellt
- Maximale Nutzlast: 80 kg
Bei der Zubereitung und dem Verkauf von Speisen fallen Abfälle an. Zu verarbeitende Produkte können Qualitätsmängel aufweisen, andere werden weiterverarbeitet und serviert. Werden nicht alle Speisen verzehrt, müssen die Speisereste entsorgt werden.
Folgende Lebensmittel dürfen in die Speiserestetonne:
- alle Lebensmittelabfälle, welche frei von Verpackungen sind
- Milchprodukte, wie Milch, Pudding, Käse, Eis, Joghurt
- flüssige Speisen, wie Suppe, Saucen, Eintöpfe (maximale Füllhöhe beachten)
- Fisch, Fleisch, Wurst,
- Salate, Obst und Gemüse, roh und gekocht
- Süßwaren, Kuchenreste, Teig, Kaffeesatz
- alle weiteren Lebensmittel, solange sie frei von Verpackungen sind
In der Speiserestetonne dürfen ausschließlich Lebensmittelabfälle entsorgt werden, welche über keine Verpackung verfügen. Darüber hinaus dürfen nicht in die Tonne:
- Tischdeko
- Gartenabfälle, wie Laub, Grün- und Grasschnitt, Blumenerde
- Aschenbecherinhalte
- Andere Abfallarten wie Papier, Plastik, Bauabfälle, Medikamente, Folien
- kompostierbare Biomüllbeutel
- Tierkadaver, Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren
Unser Tipp: Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf die sortenreine Behälterbefüllung.
Speisereste sind Wertstoffe!
Die Abfälle werden in Biogasanlage zur Energie- und Wärmegewinnung verarbeitet. Dieser Kreislauf kann jedoch durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen erheblich gestört werden. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Behälterinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten zur Folge hat.
Unsere Logistikhinweise
Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport und aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen dürfen die Behälter nur bis zu den angegebenen Gewichten befüllt werden (Behälter müssen noch gekippt und durch eine Person bewegt werden können).
Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Behälters muss gewährleistet sein.
Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 3,65 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und ebenerdig sein und es unserem Mitarbeiter ermöglichen, einen vollen Behälter zum LKW zu ziehen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Behälter angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung vor Ort zu sein.
Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.
Haben Sie noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns unter 040 4210 37 35 telefonisch oder nutzen Sie das nachstehende Formular "Entsorgungsfrage an BioCycling".