120-Liter-Behälter für Fleischabfälle

120-Liter-Behälter für Fleischabfälle

Wie oft soll geleert werden:

Behältergröße (ca. B x H x T)

480 x 1005 x 555 mm
  • Gestellung gewaschener und desinfizierter Leerbehälter bei jedem Austausch
  • Frei wählbarer Leerungsturnus
  • Behälter werden mietfrei gestellt
  • Maximale Nutzlast: 80 kg
Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: BIOC300012002
Was darf in den Behälter rein?
  • kleinere Knochen
  • Schwarten und Fette
  • Fleischabfälle, gefroren, gegart
  • Wurstabschnitte und sonstige Wurstabfälle
  • Fleisch und Schlachtnebenprodukte mit ursprünglicher Bestimmung des menschlichen Verzehrs
  • Innereien (entleert)
  • Blut
Was darf nicht in den Behälter rein?
  • nicht entleerte Innereien (insbesondere Magen- und Darminhalte)
  • Augen, Borsten, Klauen
  • Schlachtabfälle der KAT I und II
  • Tierkadaver, Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren
  • große Knochen (> 20 cm Länge)

Unser Tipp: Bitte achten Sie aus Umwelt- und Kostengründen auf die sortenreine Behälterbefüllung.

Fleischabfälle sind Wertstoffe!

Die Abfälle werden in Biogasanlage zur Energie- und Wärmegewinnung verarbeitet. Dieser Kreislauf kann jedoch durch die Vermischung mit anderen Abfällen oder Verschmutzungen erheblich gestört werden. In diesem Fall muss eine aufwendige Trennung und Sortierung des Behälterinhalts erfolgen, was erhöhte Entsorgungskosten zur Folge hat. 

Unsere Logistikhinweise

Transportsicherheit
Für einen sicheren Transport und aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen dürfen die Behälter nur bis zu den angegebenen Gewichten befüllt werden (Behälter müssen noch gekippt und durch eine Person bewegt werden können).

Zufahrt/Untergrund
Die direkte Zufahrt zum Stellplatz Ihres Behälters muss gewährleistet sein.

Bitte achten Sie auch auf eventuelle Lampen oder Einfahrttore, da die Fahrzeuge eine Rangierhöhe von 3,65 Meter benötigen. Der Untergrund sollte befestigt und ebenerdig sein und es unserem Mitarbeiter ermöglichen, einen vollen Behälter zum LKW zu ziehen. Diese Voraussetzungen müssen sichergestellt sein, damit der Behälter angeliefert werden kann und keine Kosten durch evtl. Leerfahrten entstehen. Wir empfehlen Ihnen bei der Anlieferung vor Ort zu sein.

Sollte die Zufahrt nur über tonnenbegrenzte Straßen oder Brücken möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihrer zuständigen Stadtbehörde bzw. Gemeinde rechtzeitig vor der Anlieferung einholen.

Haben Sie noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns unter 040 4210 37 35 telefonisch oder nutzen Sie das nachstehende Formular "Entsorgungsfrage an BioCycling".

  • Entsorgungsfrage an BioCycling

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