Generalinspektion Fettabscheider

Generalinspektion Fettabscheider

  • Dichtheitsprüfung der Anlage nach DIN 4040-100
  • vollständige Überprüfung der Anlagenkomponenten und des Betriebstagebuchs
  • Prüfbericht und Anzeige der Ordnungsmäßigkeit an Behörde
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Artikel-Nr.: BIOC502000000
Wichtige Hinweise zur Auftragsdurchführung
  • Wir führen die Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage nach DIN 4040-100 durch.

  • Wir prüfen dabei im Einzelnen:
    • den Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden
    • die Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung über Dach nach DIN EN 1825-2
    • die Bemessung der Abscheideranlage
    • die Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
    • den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnommenen Inhaltsstoffe aus der Abscheideranlage
    • das Vorhandensein und die Vollständigkeit der erforderlichen Zulassungen und Unterlagen

  • Wir erstellen einen Prüfbericht und zeigen bei der örtlichen Behörde die „Inbetriebnahme oder Weiterbetrieb einer Fettabscheideranlage“ an.

  • Wir übergeben Ihnen ein gestzlich gefordertes Betriebstagebuch (falls bei Ihnen nicht vorhanden.
Wichtige rechtliche Hinweise

Gemäß DIN 4040-100 sind Schlammfang und Abscheider mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich vollständig zu entleeren und zu reinigen, jährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten und alle fünf Jahre einer Generalinspektion zu unterziehen.

Wir führen die beauftragten Leistungen sorgfältig und sachgemäß nach dem Stand der Technik sowie im Einklang mit der DIN 4040-100 und den anwendbaren Bestimmungen des Umweltschutzrechts, insbesondere den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus. Dabei organiseren wir unsere Tätigkeit insbesondere so, dass eine Behinderung oder Gefährdung des Geschäftsbetriebs des Auftraggebers nicht eintreten kann.

Unser Tipp: Fettabscheider sind nach DIN 4040-100 regelmäßig zu leeren.

Unsere Logistikhinweise

Geschäftszeiten
Wir führen unsere Leistungen innerhalb unserer Geschäftszeiten von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr durch. Sollte auf ausdrücklichen Wunsch die Leistungserbringung außerhalb dieser Zeiten stattfinden, berechnen wir zusätzlich 45,00 € pauschal pro Einsatz.

Sonder-Entsorgungen
Für Entsorgungen außerhalb des vereinbarten Reinigungsintervalls berechnen wir zusätzlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65,00 € pauschal pr Einsatz.

Zugang zum Fettabscheider
Sie müssen gewährleistent, dass wir mit allen erforderlichen Geräten ungehinderten und unmittelbaren Zugang zu allen, für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Stellen haben. Dies betrifft insbesondere Kellerräume, Schächte, Reinigungsöffnungen usw.

Strom/Wasser/Licht
Sie stellen Licht, Strom und Wasser (bei Bedarf Anschlussmöglichkeiten für C-Schlauch mit 3 bar Vordruck) kostenfrei zur Verfügung. Sollten Sie dieses versäumen, so tragen Sie die Kosten einer eventuellen Verzögerung oder des vergeblichen Einsatzes.

Sonstige Arbeiten
Arbeiten, die nicht Bestandteil des hier bechriebenen Angebotes sind, werden nur nach mündlicher oder schriftlicher Freigabe durch Sie ausgeführt und wenn Sie zusätzlich ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme erklärt haben.

Haben Sie noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte kontaktieren Sie uns unter 040 4210 37 35 telefonisch oder nutzen Sie das nachstehende Formular "Entsorgungsfrage an Biocycling".

  • Entsorgungsfrage an BioCycling

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